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MIETWERKSTATT ZIERSDORF · NIEDERÖSTERREICH KFZ-Hebebühne mieten & selber schrauben Hebebühne, Werkstattausrüstung und Maschinen für Ihre eigenen Reparatur- und Wartungsarbeiten.
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mietwerkstatt, Maschinen- und Gerätevermietung

Kartshop Eichinger – Kartbahn Ziersdorf
Inhaber: Johann Eichinger
Bundesstraße 175
3711 Großmeiseldorf
Österreich

Telefon: +43 664 4328005
Internet: www.deinemietwerkstatt.at


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung unserer Mietwerkstatt sowie für die Vermietung und Nutzung von Maschinen, Geräten und Werkstatteinrichtungen durch Kunden.

1.2. Dazu zählen insbesondere:

  • KFZ-Hebebühnen,
  • Wagenheber und Hebegeräte,
  • Schweißgeräte,
  • Sandstrahlkabinen,
  • Reinigungsgeräte,
  • Werkstattmaschinen,
  • sonstige Maschinen und Geräte, die auf unserer Website oder in einem individuellen Angebot zur Vermietung angeboten werden.

1.3. Für einzelne Mietgegenstände können zusätzliche Bedienungs-, Sicherheits- oder Nutzungsbedingungen gelten. Diese werden auf der jeweiligen Produktseite, bei der Buchung oder vor Übergabe bekannt gegeben und sind Bestandteil des jeweiligen Mietvertrags.

1.4. Abweichende individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie ausdrücklich zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurden.


2. Vertragsabschluss, Anfrage und Reservierung

2.1. Anfragen können insbesondere telefonisch, per E-Mail oder über die auf der Website vorhandenen Anfrageformulare gestellt werden.

2.2. Eine Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung oder Vermietung ausdrücklich bestätigt oder der Mietgegenstand tatsächlich übergeben beziehungsweise zur Nutzung freigegeben wird.

2.3. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen und alle für die geplante Nutzung wesentlichen Informationen bekanntzugeben.

2.4. Die Vermietung erfolgt grundsätzlich nur an volljährige Personen. Der Vermieter kann die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangen.


3. Nutzung vor Ort und Mitnahme von Maschinen

3.1. Je nach Mietgegenstand erfolgt die Nutzung ausschließlich an unserem Standort oder der Mietgegenstand kann nach vorheriger Vereinbarung mitgenommen beziehungsweise abgeholt werden.

3.2. Maschinen und Einrichtungen, die laut Produktbeschreibung ausschließlich für die Nutzung in der Mietwerkstatt vorgesehen sind, dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen.

3.3. Ob ein bestimmtes Gerät vor Ort verwendet werden muss, abgeholt werden kann oder gegebenenfalls zugestellt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.


4. Mietdauer und Abrechnung

4.1. Mietdauer und Abrechnungseinheit richten sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung, der aktuellen Preisauszeichnung oder der individuellen Buchungsbestätigung.

4.2. Die Abrechnung kann beispielsweise pro Stunde, pro Tag, pro Nutzung oder nach einer ausdrücklich vereinbarten anderen Einheit erfolgen.

4.3. Bei der Nutzung der KFZ-Hebebühne beziehungsweise der Mietwerkstatt kann die Mietzeit durch ein digitales Zeiterfassungssystem ermittelt werden. Die erfasste Werkstatt-Standzeit des Fahrzeugs ist Grundlage für die Abrechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.4. Eine Verlängerung einer vereinbarten Mietdauer ist nur möglich, wenn dies mit dem Vermieter abgestimmt wurde und der Mietgegenstand weiterhin verfügbar ist.

4.5. Bei verspäteter Rückgabe kann die zusätzliche Nutzungsdauer entsprechend der für den Mietgegenstand geltenden Abrechnungseinheit verrechnet werden.


5. Preise und Zahlung

5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website, beim jeweiligen Mietartikel oder in der individuellen Buchungsbestätigung angegebenen Preise.

5.2. Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

5.3. Zusatzleistungen, Verbrauchsmaterialien, Entsorgungskosten, Reinigungsaufwand oder durch den Mieter verursachte zusätzliche Kosten können gesondert verrechnet werden, sofern diese vereinbart wurden oder vom Mieter verursacht worden sind.

5.4. Die Zahlung ist spätestens zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt fällig. Die jeweils verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden bei Buchung oder vor Ort bekannt gegeben.


6. Zustand und Prüfung des Mietgegenstands

6.1. Der Mieter hat den Mietgegenstand vor Beginn der Nutzung auf offensichtliche Schäden oder Mängel zu überprüfen.

6.2. Bereits vorhandene Schäden, Mängel oder ungewöhnliche Funktionen sind dem Vermieter unverzüglich und jedenfalls vor Beginn der Nutzung mitzuteilen.

6.3. Wird während der Nutzung ein Defekt oder eine sicherheitsrelevante Auffälligkeit festgestellt, ist die Verwendung sofort einzustellen und der Vermieter zu verständigen.

6.4. Eigenmächtige Reparaturen, Veränderungen, Demontagen oder Manipulationen am Mietgegenstand sind nicht gestattet.


7. Fachgerechte und sichere Nutzung

7.1. Der Mieter darf Maschinen, Geräte und Werkstatteinrichtungen nur bestimmungsgemäß, fachgerecht und unter Beachtung der jeweiligen Bedienungs- und Sicherheitshinweise verwenden.

7.2. Der Mieter darf einen Mietgegenstand nur verwenden, wenn er über die für die sichere Bedienung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

7.3. Ist der Mieter mit der Bedienung nicht ausreichend vertraut, darf die Maschine oder Einrichtung nicht verwendet werden. Bei Bedarf ist vom Mieter selbst eine entsprechend fachkundige Person beizuziehen.

7.4. Vorgeschriebene oder für die jeweilige Tätigkeit geeignete persönliche Schutzausrüstung ist vom Mieter zu verwenden.

7.5. Schutzvorrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, Endschalter oder andere Sicherheitssysteme dürfen weder entfernt noch außer Betrieb gesetzt oder umgangen werden.

7.6. Eine Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen, berauschenden Mitteln oder Medikamenten, die die sichere Bedienung beeinträchtigen können, ist untersagt.

7.7. Die Weitergabe des Mietgegenstands an nicht vereinbarte oder offensichtlich ungeeignete Dritte ist nicht zulässig.


8. Besondere Bedingungen für die Mietwerkstatt und KFZ-Hebebühne

8.1. Sämtliche Arbeiten am Fahrzeug werden grundsätzlich vom Mieter selbst oder von einer von ihm mitgebrachten fachkundigen Person durchgeführt.

8.2. Mitarbeiter des Vermieters führen im Rahmen der bloßen Vermietung keine Reparatur-, Montage- oder Hebearbeiten am Fahrzeug des Mieters durch.

8.3. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug für die verwendete Hebebühne geeignet ist. Tragfähigkeit, Fahrzeuggewicht, Abmessungen und vorgesehene Aufnahmepunkte sind zu beachten.

8.4. Eigenes Werkzeug sowie benötigte elektrische oder druckluftbetriebene Geräte sind grundsätzlich selbst mitzubringen, soweit bei einem bestimmten Angebot nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

8.5. Werkzeuge und Maschinen aus der Kartwerkstätte stehen nicht automatisch zur Verfügung und dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht verwendet werden.

8.6. Strom und Druckluft können im Rahmen der vorhandenen technischen Möglichkeiten für die eigenen geeigneten Geräte des Mieters zur Verfügung gestellt werden.

8.7. Das Spritzen oder Auftragen von Unterbodenschutz ist in der Werkstatt nicht gestattet.


9. Betriebsstoffe, Altöl und Verunreinigungen

9.1. Betriebsstoffe wie Öl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel oder andere Flüssigkeiten sind vom Mieter sorgfältig zu handhaben.

9.2. Bei einem Ölwechsel kann Altöl nach Maßgabe des jeweils angebotenen Entsorgungsservices gegen die aktuell ausgewiesene Gebühr übernommen werden. Alternativ kann der Mieter sein Altöl in einem geeigneten Behälter selbst mitnehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9.3. Verschüttete Betriebsstoffe sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

9.4. Entstehen durch vom Mieter verursachte Verschmutzungen zusätzliche Reinigungs- oder Entsorgungskosten, können diese dem Mieter in angemessener Höhe verrechnet werden.


10. Verbotene Nutzung

Insbesondere untersagt sind:

  • unsachgemäße oder zweckwidrige Verwendung,
  • Überschreitung von Tragfähigkeiten, Belastungsgrenzen oder technischen Grenzwerten,
  • Entfernung oder Umgehung von Schutzeinrichtungen,
  • eigenmächtige Umbauten oder Reparaturen an Mietgegenständen,
  • Nutzung für rechtswidrige Tätigkeiten,
  • Nutzung durch offensichtlich nicht geeignete Personen,
  • Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  • Weitervermietung ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters.

11. Pflichten und Haftung des Mieters

11.1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und alle Bedienungs-, Sicherheits- und Nutzungsvorschriften einzuhalten.

11.2. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm schuldhaft verursachte Schäden am Mietgegenstand, an der Werkstatteinrichtung oder an sonstigem Eigentum des Vermieters.

11.3. Dies gilt auch für Schäden, die von Personen verursacht werden, denen der Mieter die Nutzung des Mietgegenstands überlassen hat, soweit ihm deren Verhalten rechtlich zuzurechnen ist.

11.4. Schäden oder Verlust sind dem Vermieter unverzüglich bekanntzugeben.


12. Haftung des Vermieters

12.1. Für Schäden haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.2. Gegenüber Unternehmern kann die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden im gesetzlich zulässigen Umfang eingeschränkt sein.

12.3. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche, insbesondere wegen Personenschäden, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung sowie sonstige zwingende Verbraucherrechte, bleiben unberührt.

12.4. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung dafür, ob ein bestimmter Mietgegenstand für ein vom Mieter geplantes Vorhaben technisch oder wirtschaftlich geeignet ist, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Beratung oder Zusicherung vereinbart wurde.


13. Rückgabe

13.1. Mitgenommene Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.

13.2. Der Mietgegenstand ist grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen wurde, wobei eine gewöhnliche, vertragsgemäße Abnutzung berücksichtigt wird.

13.3. Außergewöhnliche Verschmutzungen, fehlende Teile oder schuldhaft verursachte Beschädigungen können nach tatsächlichem Aufwand beziehungsweise nach den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet werden.


14. Kaution

14.1. Der Vermieter kann für bestimmte Mietgegenstände vor Übergabe eine angemessene Kaution verlangen.

14.2. Höhe und Zahlungsweise der Kaution werden vor Vertragsabschluss bekanntgegeben.

14.3. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution zurückerstattet, soweit keine offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen.


15. Stornierung und Nichtinanspruchnahme

15.1. Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind möglichst frühzeitig abzusagen.

15.2. Soweit für eine konkrete Reservierung Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, werden diese dem Kunden vor Abschluss der Buchung beziehungsweise in der Buchungsbestätigung bekanntgegeben.

15.3. Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben, soweit sie im jeweiligen Fall bestehen, unberührt.


16. Ausfall oder Nichtverfügbarkeit

16.1. Kann ein reservierter Mietgegenstand aufgrund eines technischen Defekts, einer notwendigen Sicherheitsprüfung oder eines sonstigen vom Vermieter nicht vermeidbaren Umstands nicht bereitgestellt werden, wird der Kunde möglichst frühzeitig informiert.

16.2. Bereits für die nicht erbrachte Vermietung geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, soweit keine einvernehmliche Umbuchung oder Ersatzleistung vereinbart wird.

16.3. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


17. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.deinemietwerkstatt.at.


18. Verbraucherrechte

Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB gegenüber Verbrauchern aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht anwendbar sind, gelten an deren Stelle die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.


19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.

19.2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

19.3. Gegenüber Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.


20. Schlussbestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen und der zugrunde liegende Vertrag im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

Stand: September 2026